Information Kooperationspraxen

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


mit Ihrer Mitwirkung sind Sie Teil des Kooperationsprojekts der Bezirkszahnärztekammer Freiburg und
dem Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universitätsklinik Freiburg, in dem
Studierende in einem Praktikum Einblicke in die Arbeitsrealität zahnärztlicher Praxen und
Fachzahnarztpraxen erhalten und ggf. auch praktisch-zahnärztlich tätig sein können.
Das einwöchige Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit steht Studierenden der Zahnheilkunde im 9.
Semester (mit bestandenem Kons 2-Kurs) offen und findet in über 30 Kooperationspraxen aller
Fachrichtungen und Schwerpunkte im Freiburger Raum statt.
Die Lernziele des Praktikums sind primär die Behandlungsassistenz. Ggf. sind auch praktische
Tätigkeiten, jedoch nur unter Ihrer Anleitung und Aufsicht möglich, deren Art und Umfang Sie selbst
bestimmen, wobei Ihnen hierfür nachstehende Inhalte als Anhaltspunkte dienen können. Aber auch
Einblicke in das Qualitätsmanagementsystem, die Abrechnung und die Personalführung sollen
ermöglicht werden.
Die Studierenden haben nachgewiesene Kenntnisse über auftretende Gefahren für Mensch und
Umwelt, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln bei der zahnärztlichen Berufsausübung,
wie z.B. in der Hygiene, im Strahlenschutz und der Verpflichtung zur Verschwiegenheit.

Leitfaden über Art und Umfang möglicher praktischer Tätigkeiten durch Studierende

Studierende des 9. Semesters haben sowohl den Kons 1- und den Kons 2-Kurs wie auch den Prothetik
1-Kurs absolviert. Aus Sicht der Universität Freiburg sind z.B. folgende praktische Tätigkeiten unter
Ihrer Anleitung und Aufsicht durchaus verantwortbar: Anamneseerhebung, Eingehende Untersuchung,
Zahnsteinentfernung, PZR, Endodontie 1-wurzliger Zahn, einfache Füllung adhäsiv/nonadhäsiv,
Einzelkrone präparieren, Fäden legen, Provisorien herstellen, einfache Extraktion, Streifenwechsel,
Fäden entfernen, KFO-Bänder anpassen, Bogen ausligieren, Abformungen, Zahnfilm erstellen (Röntgen
immer unter der Aufsicht einer fachkundigen Person).
Diese Aufstellung ist nicht abschließend. Ob und ggf. welche praktischen Tätigkeiten unter Ihrer
Aufsicht vom Praktikanten durchgeführt werden dürfen, obliegt ausschließlich Ihrer persönlichen
Einschätzung und Verantwortung.

Aufklärung und Einverständnis des Patienten

Der Patient muss darüber informiert und einverstanden sein, dass ein Praktikant die Behandlung unter
Ihrer Aufsicht durchführt. Das Einverständnis muss zumindest in der Patientenkartei dokumentiert
werden. Außerdem empfiehlt sich aus Haftungsgründen eine schriftliche Einwilligungserklärung des
Patienten einzuholen. Auf der Webseite zahnis-bzkfr.de unter den Informationen für
Kooperationspraxen steht ein entsprechendes Formular zur Verfügung.

Berufshaftpflicht

In der Regel ist die Beschäftigung eines Praktikanten in der Berufshaftpflichtversicherung des
Praxisinhabers beitragsfrei mitversichert. Um haftungsrechtlich abgesichert zu sein, wird dringend
empfohlen, diesen Versicherungsschutz mit Ihrer eigenen Berufshaftpflichtversicherung
sicherheitshalber vor Beschäftigung eines Praktikanten abzuklären und schriftlich bestätigen zu lassen.

Organisatorische Hinweise

Die Vermittlung der Kooperationspraxis erfolgt durch die Bezirkszahnärztekammer Freiburg. Nachdem
die Studierenden die Kontaktdaten der Praxis erhalten haben, sollen sie sich umgehend bei Ihnen
melden und den Zeitraum des Praktikums sowie die erwünschte adäquate Schutzkleidung mit Ihnen
abstimmen.
Die Studierenden sind darüber informiert, dass - wie bei jedem normalen Arbeitsverhältnis auch -
pünktliches Erscheinen und Anwesenheit während der Praxisöffnungszeit vorausgesetzt wird. Im
Krankheits- oder Verhinderungsfall ist die Praxis unverzüglich zu benachrichtigen.
Nach Abschluss des Praktikums bitten wir Sie um Beantwortung eines Online-Feedback-Fragebogens
für die Qualitätssicherung. Auf der Webseite zahnis-bzkfr.de unter den Informationen für
Kooperationspraxen finden Sie den Direktlink zum Feedback-Onlineformular.
Für Ihre Mitwirkung erhalten Sie eine Urkunde, die Sie als Kooperationspraxis der
Bezirkszahnärztekammer Freiburg und des Departments für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der
Universitätszahnklinik Freiburg bestätigt.
Ihre persönliche Ansprechpartnerin in der Bezirkszahnärztekammer Freiburg ist Frau Kira Putze,
Tel.0761/4506-314, Email: kira.putze@bzk-freiburg.de 

Nochmals herzlichen Dank für Ihr Engagement für unseren zahnärztlichen Nachwuchs, mit dem Sie
Studierenden Lust auf die Berufsausübung in einer freiberuflichen Praxis machen. Nicht zuletzt unter
dem Gesichtspunkt des Werbens um unsere Praxisnachfolger ist dies sicherlich eine lohnende
Investition und definitiv ein Zugewinn für unseren Berufsstand.